§ 305 Inso-Verordnung

 

Wir, die Schuldnerhilfe 24 empfehlen die Rechtsanwaltskanzlei:

Anwaltskanzlei Körner 
Walter-Oehmichen-Str. 14
68519 Viernheim

(Selbstverständlich können sie auch einen anderen Rechtsbeistand konsultieren)

Die Eignung, eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso auszustellen, ergibt sich aus der Tätigkeit des RA, die Anwaltskanzlei Körner ist berechtigt über einen Beratungshilfeschein ihr Honorar abzurechnen.